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   OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15   

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OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15 (https://dejure.org/2016,77011)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.04.2016 - 12 U 288/15 (https://dejure.org/2016,77011)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. April 2016 - 12 U 288/15 (https://dejure.org/2016,77011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Fortbestand der Gesellschaft bei Eintritt der Liquidation mit geändertem Gesellschaftszweck

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 21.10.2015 - 7 U 1115/15

    Verpflichtung zur Leistung ausstehender Kommanditeinlagen im Liquidationsstadium

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15
    Aufgabe der Liquidatoren ist es in diesem Stadium, offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und in verteilungsfähiges Vermögen umzuwandeln, indem die Schuldner auf Leistung an die Gesellschaft in Anspruch genommen werden (vgl. OLG München WM 2016, 42, juris Tz. 25 ff. m.w.N.).

    Die Gesellschaft hingegen trifft eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 3. Juli 1978 - II ZR 54/77 - WM 1978, 898, juris Tz. 12 ff.; BGH, Urteil vom 5. November 1979 - II ZR 145/78 - WM 1980, 332, juris Tz. 14; OLG München WM 2016, 42, juris Tz. 30).

    Aus dem Klagevortrag ergibt sich - wie vom Landgericht zutreffend festgestellt und im Gegensatz zum vom OLG München (WM 2016, 42, juris Tz. 32) entschiedenen Fall - gerade nicht, dass die streitgegenständlichen Raten zur Durchführung der Liquidation erforderlich wären.

  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 183/75

    Übertragung der Liquidation einer Gesellschaft auf einen Gesellschafter durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15
    Die Durchführung dieses Ausgleichs ist nicht zwingend Aufgabe des Liquidators, sondern muss sich aus einem besonderen Rechtsgrund, etwa aus besonderen Regelungen im Gesellschaftsvertrag ergeben (BGH, Urteil vom 14. November 1977 - II ZR 183/75 - NJW 1978, 424, juris Tz. 13).

    Insofern ist hervorzuheben, dass der BGH (NJW 1978, 424, juris Tz. 15) das - auch im Streitfall gegebene - Bestehen erheblicher Rückstellungen ausdrücklich als Anhaltspunkt dafür gewertet hat, dass eine Nachschusspflicht des Gesellschafters nicht feststeht.

    1) Soweit dieser nach der Rspr. des BGH eine Einziehung zur Durchführung des Ausgleichs nach § 155 HGB erfordern kann (BGH NJW 1978, 424, juris Tz. 15), liegen - wie soeben ausgeführt - die Voraussetzungen dafür nicht vor.

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15
    Dies hat zur Folge, dass die Klägerin nicht gehindert ist, die Ansprüche erneut geltend zu machen, wenn die hindernde Einwendung des Beklagten, die Beiträge würden zur Durchführung der Liquidation nicht benötigt, wegfallen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99 - BGHZ 144, 242, juris Tz. 16).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 57/00

    Streitgegenstand bei Honorarklage eines Architekten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15
    Aus einer Auslegung der Urteilsgründe (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00 14 - NJW-RR 2001, 310, juris Tz. 14) ergibt sich in ausreichender Form, dass die streitgegenständlichen Ansprüche nicht endgültig, sondern lediglich als derzeitig nicht bestehend abgewiesen wurden.
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15
    Die Gesellschaft hingegen trifft eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 3. Juli 1978 - II ZR 54/77 - WM 1978, 898, juris Tz. 12 ff.; BGH, Urteil vom 5. November 1979 - II ZR 145/78 - WM 1980, 332, juris Tz. 14; OLG München WM 2016, 42, juris Tz. 30).
  • BGH, 05.11.1979 - II ZR 145/78

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistung einer Kommanditeinlage -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 12 U 288/15
    Die Gesellschaft hingegen trifft eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 3. Juli 1978 - II ZR 54/77 - WM 1978, 898, juris Tz. 12 ff.; BGH, Urteil vom 5. November 1979 - II ZR 145/78 - WM 1980, 332, juris Tz. 14; OLG München WM 2016, 42, juris Tz. 30).
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